Regelungsvorhaben
Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1203 zum strafrechtlichen Umweltschutz - Forderung nach praxistauglicher 1:1-Umsetzung
Angegeben von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888)
am
02.12.2025
Beschreibung:
Der BDEW fordert eine schlanke und praxistaugliche Umsetzung der unionsweit einheitlichen Mindeststandards für Umweltstraftatbestände gemäß Richtlinie (EU) 2024/1203. Ziel ist es, Rechtsunsicherheiten für Unternehmen zu vermeiden und durch eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie klare und vorhersehbare Anforderungen an wirtschaftliches Handeln zu schaffen. Der BDEW lehnt nationale Verschärfungen über die Vorgaben der EU hinaus ab, um Wettbewerbsnachteile für die deutsche Energiewirtschaft zu verhindern.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.10.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]