Regelungsvorhaben
Europäische Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) rechtssicher und bürokratiearm umsetzen
Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083)
am
19.11.2025
Beschreibung:
Laut EUDR werden bei Ein- oder Ausfuhr bzw. Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse in den Binnenmarkt Sorgfaltspflichten und Dateneingaben bzgl. Entwaldung und Waldschädigung erforderlich. Die Verschiebung der Anwendungsfrist auf Ende 2026 ist dringend geboten, um eine bessere Vorbereitung der Unternehmen sowie Vereinfachungen zu ermöglichen. Bislang fallen unternehmerische Sorgfaltspflichten auch in Bezug auf Zulieferer aus Ländern an, in denen kein Risiko illegaler Entwaldung besteht. Daher ist eine „Null-Risiko-Kategorie“ zur Vereinfachung erforderlich. Durch die bisherige Fassung wird das EU-Portal „TRACES“ aufgrund der einzugebenden Daten und der Echtzeit-Anforderungen zur kritischen Infrastruktur für Industrie und Handel. Entsprechende Risiken müssen aufgelöst werden.
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Internationale Beziehungen [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]