Regelungsvorhaben
Europäische Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) rechtssicher und bürokratiearm umsetzen
Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083)
am
19.11.2025
Beschreibung:
Laut EUDR werden bei Einfuhr bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse in den Binnenmarkt Sorgfaltspflichten und Dateneingaben bzgl. Entwaldung und Waldschädigung erforderlich. Bislang fallen unternehmerische Sorgfaltspflichten auch in Bezug auf Zulieferer aus Ländern an, in denen kein Risiko illegaler Entwaldung besteht. Daher ist eine „Null-Risiko-Kategorie“ zur Vereinfachung erforderlich. Außerdem sollte sich die Bundesregierung für eine erneute Novellierung der EUDR einsetzen, um Sorgfalts- und Informationspflichten komplett auf das jeweils in die EU importierende Unternehmen zu beschränken und das jeweils erste nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette von administrativen Pflichten gänzlich zu befreien (Abkehr vom “Plus 1“-Ansatz).
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Internationale Beziehungen [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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