Regelungsvorhaben

Europäische Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) rechtssicher und bürokratiearm umsetzen

Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083) am 19.11.2025

Beschreibung:
Laut EUDR werden bei Einfuhr bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse in den Binnenmarkt Sorgfaltspflichten und Dateneingaben bzgl. Entwaldung und Waldschädigung erforderlich. Bislang fallen unternehmerische Sorgfaltspflichten auch in Bezug auf Zulieferer aus Ländern an, in denen kein Risiko illegaler Entwaldung besteht. Daher ist eine „Null-Risiko-Kategorie“ zur Vereinfachung erforderlich. Außerdem sollte sich die Bundesregierung für eine erneute Novellierung der EUDR einsetzen, um Sorgfalts- und Informationspflichten komplett auf das jeweils in die EU importierende Unternehmen zu beschränken und das jeweils erste nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette von administrativen Pflichten gänzlich zu befreien (Abkehr vom “Plus 1“-Ansatz).

Betroffene Interessenbereiche (7)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2602170034 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 14.11.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

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