Regelungsvorhaben
Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Angegeben von:
Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. (R001103)
am
17.11.2025
Beschreibung:
Der zurückgezogene Gesetzentwurf enthält substanzielle Verbesserungen für den Lärmschutz. Die im Referentenentwurf vorgeschlagene Klarstellung zum § 19b Luftverkehrsgesetz ist sehr zu begrüßen, ebenso wie die Neufassung von § 25 Abs. 1 Satz 3 LuftVG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nummer 8a LuftVG st. Die geplante Stärkung des Fluglärmschutzes bei der Flugsicherung durch eine Neuregelung von § 27c Abs. 1 LuftVG wird seit langem von unserer Seite gefordert. Die Forderungen hinsichtlich § 29b Abs. 2 LuftVG hinsichtlich einer Hinwirkungspflicht der Flugsicherung bei erheblichem Fluglärm ist ebenfalls begrüßenswert genauswo wie die durch den Referentenentwurf in § 32b LuftVG vorgeschlagenen Regelungen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 23.07.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle RV hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]