Regelungsvorhaben
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen
Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083)
am
13.11.2025
Beschreibung:
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat Deutschland einen Sonderweg beschritten, der für betroffenen Unternehmen im Binnenmarkt Wettbewerbsnachteile bringt. Mit der anstehenden Umsetzung der CSDDD in nationales Recht wird in absehbarer Zeit ein regulatorisches Level Playing field im Bereich der Due Diligence geschaffen. Die national geltenden Regeln sollten bereits heute abgeschafft werden, um sowohl hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs als auch bezüglich der materiellen Vorgaben Klarheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen. Zumindest sollte das laufende Gesetzgebungsverfahren genutzt werden, um den eingeschränkten Anwendungsbereich der CSDDD kurzfristig im deutschen Recht abzubilden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2474 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Internationale Beziehungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.01.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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