Regelungsvorhaben

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen

Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083) am 13.11.2025

Beschreibung:
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat Deutschland einen Sonderweg beschritten, der für betroffenen Unternehmen im Binnenmarkt Wettbewerbsnachteile bringt. Mit der anstehenden Umsetzung der CSDDD in nationales Recht wird in absehbarer Zeit ein regulatorisches Level Playing field im Bereich der Due Diligence geschaffen. Die national geltenden Regeln sollten bereits heute abgeschafft werden, um sowohl hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs als auch bezüglich der materiellen Vorgaben Klarheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/2474 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (8)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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