Regelungsvorhaben

Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften gehören ins RDG

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 11.11.2025

Beschreibung:
Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften sollten nicht in das StBerG, sondern konsolidiert im RDG aufgenommen werden. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit sollte gestrichen werden. Angeregt wird ferner eine zwingende Konzentration der Aufsicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des § 55a StBerG inkonsistent mit Reformüberlegungen beim Anwaltsberuf ist, wonach eine Erweiterung des zulässigen Gesellschafterkreises ausländischer Anwaltsgesellschaften angedacht ist.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/4550 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2511110012 (PDF - 11 Seiten)

    Adressatenkreis:

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