Regelungsvorhaben
Förderung der Elektromobilität durch zeitnahe, umfassende Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie Recht bzgl. alternativ angetriebener Fahrzeuge
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
07.11.2025
Beschreibung:
Die Richtlinie sieht die Nutzung der Führerscheinklasse B bei alternativ angetriebenen Fahrzeugen generell bis 4,25 t vor. Dies sollte zeitnah in die Fahrerlaubnis-VO übernommen werden. Zudem sollte der Anhängerbetrieb bis zu einem Zuggesamtgewicht von 4,25 t ohne zusätzliche Schulung zulässig sein.
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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