Regelungsvorhaben

Sofortige Streichung des neuen § 21 Absatz 1a Arbeitsschutzgesetz

Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361) am 04.11.2025

Beschreibung:
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass § 21 Absatz 1a Arbeitsschutzgesetz wieder abgeschafft wird.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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