Regelungsvorhaben
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberichtlinien reformieren und dabei auch Kriterien für eine EU-Präferenz einführen
Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)
am
04.11.2025
Beschreibung:
Zu einer EU-Präferenz ergeben sich Fragen zu Anwendungsbereich, konkreter Ausgestaltung und Herausforderungen bei der Praxisumsetzung. Das BMWE hat die BAK mit einem Fragebogen (Oktober 2025) um ihre Einschätzung zu Anwendungsbereich, Ausgestaltung und Praxisumsetzung gebeten. Die BAK befürwortet eine EU-Präferenz grundsätzlich, da deutsche und europäische Planungs- und Architekturbüros im Nicht-EU-Ausland vielfach benachteiligt werden, während der deutsche Markt ausländischen Bietern gegenüber sehr offen ist. Ziel sollte ein faires „level playing field" sein – nicht der vollständige Ausschluss von Drittstaaten, sondern eine verhältnismäßige Benachteiligung als Verhandlungsinstrument zum gegenseitigen Abbau von Handelshemmnissen.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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