Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511040006 (PDF - 8 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberichtlinien reformieren und dabei auch Kriterien für eine EU-Präferenz einführen

Zu einer EU-Präferenz ergeben sich Fragen zu Anwendungsbereich, konkreter Ausgestaltung und Herausforderungen bei der Praxisumsetzung. Das BMWE hat die BAK mit einem Fragebogen (Oktober 2025) um ihre Einschätzung zu Anwendungsbereich, Ausgestaltung und Praxisumsetzung gebeten. Die BAK befürwortet eine EU-Präferenz grundsätzlich, da deutsche und europäische Planungs- und Architekturbüros im Nicht-EU-Ausland vielfach benachteiligt werden, während der deutsche Markt ausländischen Bietern gegenüber sehr offen ist. Ziel sollte ein faires „level playing field" sein – nicht der vollständige Ausschluss von Drittstaaten, sondern eine verhältnismäßige Benachteiligung als Verhandlungsinstrument zum gegenseitigen Abbau von Handelshemmnissen.

Bereitgestellt von:
Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429) am 04.11.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 17.10.2025 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern