Regelungsvorhaben

Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren

Angegeben von:
Leo Dautzenberg (R000272) am 21.10.2025

Beschreibung:
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Unterstützung der Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Dies betrifft insbesondere die EUTOP-Mandate British American Tobacco (Industrie) GmbH, Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, TÜV SÜD AG, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, DocMorris N.V., Deutsche Post AG, Bundesnotarkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts, Vertex Pharmaceuticals (Germany) GmbH und Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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