Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Prüfzuständigkeite für Verstöße gegen die KI-Verordnung vorrangig bei Aufsichtsbehörden ansiedeln

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 20.10.2025

Beschreibung:
Die aba sieht die geplante Änderung von § 15 FinDAG kritisch, die es der BaFin ermöglichen würde, sich Kosten erstatten zu lassen, die durch die Heranziehung dritter Personen als Verwaltungshelfer nach § 11 Absatz 1 Satz 3 des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes entstehen würden. Erfahrungshintergrund ihrer kritischen Haltung sind Kosten- und Aufwandssteigerungen Erfahrungen mit dem neu geschaffenen § 35 Abs. 1 Nr. 10 VAG, der die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der DORA-VO zum Gegenstand der Abschlussprüfung gemacht hat.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung Datum des Referentenentwurfs: 11.09.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern