Regelungsvorhaben
Begriffliche Abgrenzung von Hochrisiko-Anwendungen künstlicher Intelligenz im KI-Bereich klarer fassen
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
20.10.2025
Beschreibung:
Abgrenzungsfragen stellen sich etwa bei der beruflichen (Weiter-)Bildung, die unter den Voraussetzungen des Anhangs III, Ziffer 3 und bei Tätigkeiten des Personalwesens (z.B. Personalauswahl, Leistungsbeurteilungen o.ä.) die unter den Voraussetzungen des Anhangs III, Ziffer 4 der KI-VO als Hochrisiko-Anwendung gel-ten können. Unklar erscheint aktuell etwa, welche aufsichtliche Zuständigkeit für einen KI-Einsatz bei Bildungs- oder Personalmaßnahmen einer EbAV gilt. Spielt es womöglich eine Rolle, wenn diese KI-Anwendungen sich auf Personen in Aufsichts- oder Leitungspositionen oder auf Inhaber von Schlüsselfunktionen beziehen? Hier regen wir Ergänzungen im Begründungsteil an.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung Datum des Referentenentwurfs: 11.09.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]