Regelungsvorhaben

KV-Förderrichtlinie: Erhöhung der Fördermittel für den kombinierten Verkehr

Angegeben von:
BASF SE (R002326) am 16.10.2025

Beschreibung:
Der Industriestandort Deutschland ist auf einen verlässlichen und wettbewerbsfähigen kombinierten Verkehr (KV) angewiesen. Dieser ist auch der entscheidende Faktor zur Erreichung der Verkehrsklimaziele. Voraussetzung ist der Erhalt und der Ausbau des KV-Terminal-Netzwerks. BASF setzt sich für eine Erhöhung der Fördermittel und Verpflichtungsermächtigungen für den KV-Terminalbau im Bundeshaushalt ab 2026 ein. Dies führt für investierende Unternehmen zu einer verlässlichen und planbaren Förderpolitik.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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