Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Korrektur der Mitteilungspflichten gem. § 27 des Entwurfs zur Novelle des ElektroG

Angegeben von:
Otto GmbH & Co. KGaA (R004611) am 16.10.2025

Beschreibung:
Die Mitteilungspflicht über die Sammlung von Altgeräten gegenüber der EAR soll weiterhin auch monatlich erfolgen können.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1506 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2510140013 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.10.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Versendet am 09.10.2025 an:

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