Regelungsvorhaben
Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 für reine E-Fahrzeuge schaffen
Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
14.10.2025
Beschreibung:
Der ADAC setzt sich für eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 ein, um den Umstieg auf Elektromobilität für private Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver zu machen und Planbarkeit zu schaffen. Wichtig ist, dass diese Maßnahme für den Bestand auch rückwirkend gilt und somit beispielsweise ein im Jahr 2025 erstmals zugelassenes Elektroauto nun von dem ganzen 10-Jahres-Zeitraum bis 2035 profitieren kann. Hier war der Steuervorteil bisher bis Ende 2030 begrenzt.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz Datum des Referentenentwurfs: 06.10.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]