Regelungsvorhaben
Der DAV begrüßt das Vorhaben zur Schaffung einer neuen europäischen Gesellschaftsform, deren Erfolg jedoch von der konkreten Ausgestaltung abhängt.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
13.10.2025
Beschreibung:
Der DAV begrüßt eine neue europäische Gesellschaftsform zur Verwirklichung der Binnenmarktstrategie der EU-Kommission sowie die vorgesehenen weiteren Schritte zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Diese Gesellschaftsform sollte jedoch nicht auf Start-Up oder Scale-up Unternehmen beschränkt sein, sondern allen europäischen Unternehmen offenstehen, die diese Rechtsform als die beste Organisationsform für ihr Unternehmen ansehen.
Der DAV sieht jedoch keinen Mehrwert in den Überlegungen eines verwaltungslosen Insolvenzverfahrens für Kleinstunternehmen hinsichtlich des Gläubigerschutzes in der Insolvenz und sieht die Wesentlichkeit für ein einheitliches und flexibles Regime für die Beteiligung von Mitarbeitenden und Organmitgliedern an der Gesellschaft.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
-
SG2510130006 (PDF - 73 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.10.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-