Regelungsvorhaben

Verbesserung der TCO für BEV

Angegeben von:
MAN Truck & Bus SE (R001638) am 13.10.2025

Beschreibung:
Der aktuelle Paragraphen 9 des Stromsteuergesetzes gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Steuerentlastungen für Stromverbräuche, insbesondere für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Spediteure und Transportunternehmen, die im gewerblichen Gütertransport tätig sind, bleiben bislang, trotz ihrer systemrelevanten Funktion für die Logistik, Versorgungssicherheit, von der Entlastung ausgenommen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern