Regelungsvorhaben

Aufnahme des Dienstradleasings ins Einkommensteurgesetz

Angegeben von:
BOLDT BPI GmbH (R003434) am 07.10.2025

Beschreibung:
Die steuerlichen Regelungen zum Dienstradleasing sind nur per Erlass der Landesfinanzministerien und nicht auf gleicher Ebene im Einkommensteuergesetz geregelt. Daraus folgende steuerliche Detailregelungen werden deshalb vom Dienstwagen abgeleitet, was in der Praxis regelmäßig zu Problemen führt. Notwendig ist eine eigenständige Regelung für Diensträder im Einkommensteuer- gesetz. Diese würde mehr Rechtssicherheit, Klarheit und Einfachheit für die Nutzung von Diensträdern schaffen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Strategische und operative Unterstützung bei der Herbeiführung einer eigenständigen Regelung für Diensträder im Einkommenssteuergesetz.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (2):

    Betraute Personen (2):

    1. Ferdinand Sacksofsky
      Funktion: Geschäftsführer
    2. Julia Wehrs
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