Regelungsvorhaben
Aufnahme des Dienstradleasings ins Einkommensteurgesetz
Angegeben von:
BOLDT BPI GmbH (R003434)
am
07.10.2025
Beschreibung:
Die steuerlichen Regelungen zum Dienstradleasing sind nur per Erlass der Landesfinanzministerien und nicht auf gleicher Ebene im Einkommensteuergesetz geregelt. Daraus folgende steuerliche Detailregelungen werden deshalb vom Dienstwagen abgeleitet, was in der Praxis regelmäßig zu Problemen führt. Notwendig ist eine eigenständige Regelung für Diensträder im Einkommensteuer-
gesetz. Diese würde mehr Rechtssicherheit, Klarheit und Einfachheit für die Nutzung von
Diensträdern schaffen.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Auftrag
Strategische und operative Unterstützung bei der Herbeiführung einer eigenständigen Regelung für Diensträder im Einkommenssteuergesetz.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (2):
Betraute Personen (2):
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Ferdinand Sacksofsky
Funktion: Geschäftsführer
- Julia Wehrs
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