Regelungsvorhaben

BBB setzt sich dafür ein, dass ukrainische Geflüchtete weiterhin Zugang zu den Eingliederungsleistungen erhalten sollten

Angegeben von:
Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. (R003333) am 30.09.2025

Beschreibung:
Der BBB will erreichen, dass die Vorschläge der Bundesregierung dahingehend angepasst werden, dass ukrainische Geflüchteten nach § 24 AufenthG weiter uneingeschränkt Anspruch auf SGB II Eingliederungsleistungen sowie Anspruch auf Integrationskurse (BAMF) und Berufssprachkurse haben. Anschlussmaßnahmen zur beruflichen Eingliederung sollten ermöglicht werden, insbesondere dann, wenn durch die Gesetzesänderung keine Chance mehr bestand, die Eignung einer Anschlussmaßnahme zu prüfen und zu bewilligen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3539 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509260039 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.08.2025 an:

      • Bundesregierung

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