Regelungsvorhaben
Einführung eines EU-Klimazwischenziels für 2040 in der Verordnung (EU) 2021/1119
Angegeben von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888)
am
30.09.2025
Beschreibung:
Der BDEW befürwortet grundsätzlich die Einführung eines verbindlichen EU-Zwischenziels für die Treibhausgasminderung bis 2040 in Höhe von 90 % gegenüber 1990. Dabei setzt sich der BDEW dafür ein, dass die Zielvorhabe mit einem tragfähigen Maßnahmenrahmen einschließlich einer gesicherten Ausgestaltung des ETS 2, eines wirksamen CBAM und beihilferechtlicher Klarheit verbunden wird. Der BDEW fordert, dass keine überproportionale Belastung Deutschlands im Rahmen der EU-Lastenverteilung entsteht und dass die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Versorgungssicherheit berücksichtigt werden.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
-
SG2509300109 (PDF - 19 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.09.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-