Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Ermöglichung der Einbringung von CO2 in die ausschließlichen Wirtschaftszone durch Anpassung des Hoher-See-Einbringungsgesetzes

Angegeben von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885) am 30.09.2025

Beschreibung:
Das Hohe-See-Einbringungsgesetz dient dem Schutz der Meeresumwelt, indem es das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen in die Hohe See grundsätzlich verbietet. en2x begrüßt die Anpassung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes und die damit einhergehende Ermöglichung der Einbringung von CO2 in die ausschließlichen Wirtschaftszone der deutschen Nordsee (unter Verweis auf das Kohlendioxid-Speicherung- und Transportgesetz) und den Export von CO2 zur dortigen Verpressung (unter Verweis auf das London-Protokoll). Beides sind notwendige Schritte für den Aufbau einer CO2-Wirtschaft.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3195 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509300018 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 05.09.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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