Regelungsvorhaben
Schutz von Mieter:innen vor Versorgungssperren wegen Energieschulden von Vermieter:innen
Angegeben von:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) (R002288)
am
29.09.2025
Beschreibung:
In Mietwohngebäuden kann die Situation auftreten, dass der Energieversorger der Vermieterin oder des Vermieters wegen deren bzw. dessen Energieschulden die Versorgung sperren will. Eine solche Sperre trifft jedoch nicht die Vermieterin oder den Vermieter, sondern die Mieter:innen. Haben sie ihre Heiz- und Warmwasserkosten an die Vermieterin oder den Vermieter bereits bezahlt, droht ihnen, nun auch noch deren bzw. dessen Schulden übernehmen zu müssen, um eine Versorgungsperre abzuwenden. Das Vorhaben bezweckt, Mieter:innen vor Versorgungssperren in diesen Fällen zu schützen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.07.2025 Federführendes Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]