Regelungsvorhaben
Mautbefreiung für Lkw mit Wasserstoff-Verbrennungsmotoren auch in Zukunft
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
29.09.2025
Beschreibung:
Der BDI bewertet den Änderungsvorschlag kritisch. Im Sinne eines technologieoffenen Regulierungsansatzes sollten Lkw mit Wasserstoff-Verbrennungsmotoren weiterhin von der Maut befreit werden. Anstelle einer ersatz-losen Streichung der Passage sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass für die deutsche Lkw-Maut die Definition emissionsfreier Fahrzeuge in der durch Verordnung (EU) 2024/1610 geänderten Verordnung (EU) 2019/1242 zur Anwendung kommt. Diese Definition sieht ausdrücklich vor, dass ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und Emissionen von nicht mehr als 3 g CO2/tkm als emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug gilt.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.08.2025 Federführendes Ministerium: BMV [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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