Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Mautbefreiung für Lkw mit Wasserstoff-Verbrennungsmotoren auch in Zukunft

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 29.09.2025

Beschreibung:
Der BDI bewertet den Änderungsvorschlag kritisch. Im Sinne eines technologieoffenen Regulierungsansatzes sollten Lkw mit Wasserstoff-Verbrennungsmotoren weiterhin von der Maut befreit werden. Anstelle einer ersatz-losen Streichung der Passage sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass für die deutsche Lkw-Maut die Definition emissionsfreier Fahrzeuge in der durch Verordnung (EU) 2024/1610 geänderten Verordnung (EU) 2019/1242 zur Anwendung kommt. Diese Definition sieht ausdrücklich vor, dass ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und Emissionen von nicht mehr als 3 g CO2/tkm als emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug gilt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.08.2025 Federführendes Ministerium: BMV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509290075 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.08.2025 an:

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