Regelungsvorhaben
Anpassung des deutschen Steuerrechts im Rahmen der 7. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
29.09.2025
Beschreibung:
Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (MantelVO 2025) ändert diverse steuerliche Verordnungen. Der BDI setzt sich für sachgerechte und bürokratiearme Regelungen ein, insbesondere bei folgenden Regelungsvorhaben: Keine praxisferne Beschränkung der zulässigen Sachverständigen, deren Gutachten anerkannt werden sollen, um von der Aufteilung des Gesamtkaufpreises nach § 9b Abs. 1 EStDV-E abzuweichen oder eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes nachzuweisen; praxistaugliche Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle zur verpflichtenden Bereitstellung von Daten aus Vor- und Nebensystemen und die Zusammenfassung der Daten für dieselbe Betriebsstätte.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 626/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Vorgang)
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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SG2509290055 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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