Regelungsvorhaben

28. Regime im Gesellschaftsrecht - Überlegung der EU-Kommission

Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 29.09.2025

Beschreibung:
Das Ziel der EU-Kommission, für Start-ups und Wachstumsunternehmen eine europäische harmonisierte Gesellschaft im Sinne einer „EU-GmbH“ einzuführen, deren Errichtung einfach sein und nach einheitlichen Regelungen in allen Mitgliedstaaten erfolgen soll, ist sinnvoll. Die Überlegungen zum 28. Regime sollten sich zunächst primär auf das Gesellschaftsrecht konzentrieren. Anpassungen des Insolvenzrechts für diese Unternehmen sind kompliziert und bedürfen einer gründlichen Vorbereitung.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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