Regelungsvorhaben

Familienförderung stärken, Familienbildung absichern

Angegeben von:
evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. (R001440) am 29.09.2025

Beschreibung:
Familienbildung nimmt eine zentrale Rolle für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ein. Sie ist im § 16 SGB VIII allerdings nur als Leistung ohne individuellen Rechtsanspruch verankert und deshalb weder auskömmlich noch langfristig finanziert. Die eaf fordert eine verlässliche, regelhafte und flächendeckende Förderung von Einrichtungen und Angeboten der Familienbildung und deren verbindliche Verankerung als Rechtsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe. Weiterhin sollte eine Qualifizierungsoffensive für Fachkräfte der Familienbildung auf Bundesebene Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in diesem Arbeitsfeld sein. Damit verbunden fordert die eaf die Erarbeitung von einheitlichen Qualitätsstandards.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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