Regelungsvorhaben

Erleichterung des Sachkundenachweises begrüßenswert für das Handwerk

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 29.09.2025

Beschreibung:
Der fünfte Entwurf des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz ChemG) steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der UN-Generalversammlung vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 20230 für nachhaltige Entwicklung“ und soll insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels SDG 13.1 "Klimaschutz: Treibhausgase reduzieren" beitragen, was unsererseits grundsätzlich zu begrüßen ist. Sollte sich die neue Regelung von § 17 Verbote und Beschränkungen dahingehend bestätigen, dass sie eine Erleichterung des Sachkundenachweises darstellt, so bewerten wir die Anpassung an die F-Gase-Verordnung und an die ODS-Verordnung als eine positive Entwicklung für das Handwerk.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.07.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509270023 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.08.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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