Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509270023 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Sachkundenachweises begrüßenswert für das Handwerk

Der fünfte Entwurf des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz ChemG) steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der UN-Generalversammlung vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 20230 für nachhaltige Entwicklung“ und soll insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels SDG 13.1 "Klimaschutz: Treibhausgase reduzieren" beitragen, was unsererseits grundsätzlich zu begrüßen ist. Sollte sich die neue Regelung von § 17 Verbote und Beschränkungen dahingehend bestätigen, dass sie eine Erleichterung des Sachkundenachweises darstellt, so bewerten wir die Anpassung an die F-Gase-Verordnung und an die ODS-Verordnung als eine positive Entwicklung für das Handwerk.

Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 29.09.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 20.08.2025 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.07.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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