Regelungsvorhaben
Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Angegeben von:
BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (R000560)
am
25.09.2025
Beschreibung:
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Men-
schenrechtsverletzungen in Lieferketten ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Zudem ist auf europäischer Ebene am 25. Juli 2024 die Richtlinie der Europäischen Union (EU) über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit in Kraft getreten und die Frist zur Umsetzung in nationales Recht durch die sogenannte „Stop-the-clock-Richtlinie“ um ein Jahr bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht verlängert worden. Die CSDDD enthält sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten und lehnt sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche LkSG angepasst, um administrative Lasten für Unter-
nehmen zu begrenzen und die Anwendungs- und Vollzugsfreundlichkeit zu erhöhen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 422/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.08.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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