Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Nach 4/2025 eingereiste Ukraine-Vertriebene sollen nur noch Leistungen nach AsylbLG erhalten

Angegeben von:
Deutscher Caritasverband e. V. (R000896) am 24.09.2025

Beschreibung:
Personen mit Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2001/55/EG, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Ein dauerhafter Ausschluss aus dem SGB II, SGB IX, SGB XII und aus der Gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3539 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509190025 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 14.08.2025 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern