Regelungsvorhaben
Nach 4/2025 eingereiste Ukraine-Vertriebene sollen nur noch Leistungen nach AsylbLG erhalten
Angegeben von:
Deutscher Caritasverband e. V. (R000896)
am
24.09.2025
Beschreibung:
Personen mit Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2001/55/EG, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Ein dauerhafter Ausschluss aus dem SGB II, SGB IX, SGB XII und aus der Gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.08.2025 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
- Pflege [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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