Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Wahrung der Interessen der Versorgungswerke bei den Änderung durch das SGB VI-Anpassungsgesetz

Angegeben von:
ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (R001025) am 23.09.2025

Beschreibung:
Sicherstellung, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene einmalige Rücknahme einer Befreiung nach § 6 Abs. 1b Satz 1 SGB VI einer sich anschließenden Befreiung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nicht entgegensteht.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509230020 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.08.2025 an:

      • Bundesregierung

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