Regelungsvorhaben

CCS sowohl in allen Wasserschutzgebietszonen als auch für Trinkwassergewinnungsgebieten ohne Schutzgebiet keine Option sein darf

Angegeben von:
Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. (R003565) am 22.09.2025

Beschreibung:
Der DBVW weist in seiner Stellungnahme auf die herausragende Bedeutung der öffentlichen Wasserversorgung hin, die ebenfalls mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausge-stattet werden muss. Aus Sicht des DBVW ist es von entscheidender Bedeutung, dass CCS sowohl in allen Wasserschutzgebietszonen als auch für Trinkwassergewinnungsgebieten ohne Schutzgebiet keine Option sein darf. Gegen die beabsichtigte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Mit Blick auf den Schutz der Wasserressourcen ist die Beschleunigung bei Kohlendioxidleitungen und -speichern aber nicht geboten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 28.05.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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