Regelungsvorhaben
Geschäft mit bildbasierter sexualisierter Gewalt beenden
Angegeben von:
HateAid gGmbH (R001880)
am
16.09.2025
Beschreibung:
Nacktbilder werden geklaut, gefälscht und millionenfach im Internet verbreitet. Google zeigt diese täglich von unzähligen Frauen, gegen ihren Willen. Auch App-Stores, Zahlungsdienste und Hostinganbieter verdienen daran.
HateAid spricht sich dafür aus, dass deshalb Strafbarkeitslücken geschlossen werden: Die Erstellung und Verbreitung bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe gestellt werden – auch wenn es sich um Deepfakes handelt.
Das Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt muss beendet werden: Host-Provider bzw. Access-Provider sollen Websites sperren müssen, die KI-Anwendungen mit expliziter Ausrichtung auf die Erstellung von Missbrauchs-Nacktbildern und -videos anbieten.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Internetpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.09.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
Versendet am 02.09.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-