Regelungsvorhaben

Hebammengeleiteter Kreißsaal: Forderung nach verbindlichen Qualitätsstandards

Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM) (R001611) am 04.09.2025

Beschreibung:
Die DGPM warnt im Rahmen der geplanten Änderung des §136a KHAG vor einer Absenkung der Versorgungsqualität im hebammengeleiteten Kreißsaal. Aus psychosomatischer und interdisziplinärer Perspektive betont sie die Notwendigkeit verbindlicher Mindestanforderungen und einer fachärztlichen Einbindung, um das Wohl von Schwangeren und Neugeborenen sicherzustellen. Die DGPM fordert, dass die Nichterfüllung dieser Anforderungen weiterhin sanktioniert wird und der Vergütungsanspruch entfällt, wenn Qualitätsstandards nicht eingehalten werden. Zudem spricht sie sich ausdrücklich für die Beibehaltung der Anstellungspflicht der leitenden Hebamme im Krankenhaus aus, um Versorgungsqualität und Haftungssicherheit zu gewährleisten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

  • Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
  • Schwangerschaft, Geburt und Neugeborene, Pränatale Diagnostik, Geburtshilfe, Frühgeburten, Wochenbett, Stillen, Neonatologie
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