Regelungsvorhaben
Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Angegeben von:
Stadtwerke München GmbH (R000611)
am
02.09.2025
Beschreibung:
- Erweiterung der Intervallfrequenzen: Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen sollen statt jährlich nur alle fünf Jahre durchgeführt werden, um den Aufwand zu reduzieren
- Ausschluss des eigenen Geschäftsbereichs von Risikoanalysen: Unternehmen sollen von der Pflicht zur Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich ausgenommen werden, wenn in Deutschland bereits ein ausreichendes Schutzniveau gewährleistet ist
- Schaffung von Rechtsgrundlagen gegenüber Lieferanten: Unternehmen sollen gesetzlich legitimierte Rechte erhalten, um Pflichten wie Risikoanalysen oder Abhilfemaßnahmen gegenüber Lieferanten durchzusetzen
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Datum des Referentenentwurfs: 29.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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