Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Angegeben von:
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. (R002399) am 01.09.2025

Beschreibung:
In § 9b Abs. 1 EStDV-E klarstellen, standardisierte Verfahren dann zur Anwendung kommt, wenn Vertragsparteien im Kaufvertrag keine wirtschaftlich nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung vereinbaren Die Gutachterausschüsse vereinbarte Kaufpreisaufteilungen bei der Ableitung von Bodenrichtwerten berücksichtigen Bewertungsmethoden des § 9b Abs. 1 EStDV-E berücksichtigen § 9b Abs. 2 EStDV-E ändern,neben öbuv-Sachverständigen auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Sachverständige für die Bewertung Grundstücken zugelassen werden ImmoWertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren im Rahmen der Arbeitshilfe gleichwertig nebeneinanderstehen Keine Vorortbesichtigung verpflichtend einzuführen § 11c Abs. 1a EStDV-E nur auf Gutachten anwenden, die nach Inkrafttreten der Verordnung erstellt werden

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen Datum des Referentenentwurfs: 04.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509010012 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 29.08.2025 an:

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