Regelungsvorhaben
Änderung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes
Angegeben von:
Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. (R000242)
am
27.08.2025
Beschreibung:
Nachbesserungsbedarf:
- Leistungsgruppenbeschreibungen: stärkere Orientierung am tatsächlichen medizinischen Bedarf bei den Strukturvoraussetzungen und Mindestanforderungen.
- Berücksichtigung der ambulanten Versorgung in der Krankenhausplanung
- Aufhebung der Gründungsbeschränkungen für MVZ
- Klarstellung, dass sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen als zugelassene Krankenhäuser gelten und somit weiterhin zur Gründung und zum Betrieb von MVZ berechtigt sind
- Bei den erweiterten Kooperationsmöglichkeiten sollte klargestellt werden, dass solche Kooperationen bei Bedarf auch zwischen Krankenhäusern und ambulanten Leistungserbringern erfolgen können.
- Bei der Belegarztanrechnung sollte der Satzteil „in einer ausgewiesenen Belegabteilung“ gestrichen werden.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) (Vorgang)
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.08.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-