Regelungsvorhaben
Änderungen der Biomassestrom-NachhaltigkeitsVO und der Biokraft-NachhaltigkeitsVO
Angegeben von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885)
am
25.08.2025
Beschreibung:
Mit der Änderung der Nachhaltigkeitsverordnungen soll in erster Linie die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.10.2023 (RED III) im Bereich der Herstellung von
Biomasse zur Stromerzeugung und von Biokraftstoffen umgesetzt werden. Darüber hinaus soll mit dem Entwurf die Betrugsprävention beim Handel mit THG-Quoten im Rahmen der national rechtlich möglichen Instrumenten verbessert werden. Der in diesem Zusammenhang von dem Verordnungsgeber vorgeschlagene Wegfall des Vertrauensschutzes in der gesamten Lieferkette begründet für verpflichtete und redliche Unternehmen gravierende ordnungsrechtliche Folgen, die weder beeinflusst noch kontrolliert werden können.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen Datum des Referentenentwurfs: 15.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]