Regelungsvorhaben
Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts
Angegeben von:
Bund der Versicherten e. V. (R003297)
am
25.08.2025
Beschreibung:
Wir sind mit der Beschränkung des Widerrufsrechts auf ein oder zwei Jahre nicht einverstanden. Die Entscheidungsfreiheit und die Schutzwirkung des Widerrufs gegen verbraucherfeindliche Verträge kann nur durch Erhalt des "ewigen" Widerrufsrechts erreicht werden.
Zudem müssen Versicherer für ihr Versagen bei ihrer Informationspflicht sanktioniert werden, da sie durch solch einen Verstoß, ein essentielles Recht, die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen.
Ferner sprechen wir uns gegen die Streichung der Formulierung "deutlich gestaltete" in § 8 Abs.2 S.1 Nr.2 VVG und die länge der Musterwiderrufsbelehrung aus. Eine überaus komplexe Widerrufsbelehrung lässt den Verbraucher glauben, dass ein Widerruf nicht möglich sei und ihn dadruch in seine Entscheidungsfreiheit behindert.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 09.07.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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