Regelungsvorhaben
Erweiterte Meldepflicht im Zahlstellenverfahren bei priv. Leistungsanteilen aus Altersvorsorgevermögen (§ 92 EstG) grundsätzlich nachvollziehbar
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
21.08.2025
Beschreibung:
Die Änderung erweitert die Mitteilungspflichten für Zahlstellen im Rahmen des Zahlstellenverfahrens. Damit ist für Zahlstellen zunächst unbestreitbar Mehraufwand verbunden. Diese Ausweitung schließtaber bestehende Lücken bei der Ermittlung beitragspflichtiger Einnahmen, z.B. Leistungsanteilen aus Altersvorsorgevermögen nach § 92 EStG („betriebliche Riesterrente“) bei freiwillig Versicherten. Der Gesamtaufwand in Zusammenhang mit Zahlstellenmeldunge für alle Beteiligten könnte daher mittelfristig sinken.Allerdings spricht sich die aba dafür aus, in Artikel 19 eine eigenständige Regelung über das Inkrafttreten zu treffen. Nach aktuellem Stand würden die Änderungen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen dafür bereits vorlägen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
SGB VI-Anpassungsgesetz, SGB VI-AnpG Datum des Referentenentwurfs: 13.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]