Regelungsvorhaben
Änderungsbedarf am Vierten MautrechtsänderungsGesetz
Angegeben von:
Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) (R001089)
am
20.08.2025
Beschreibung:
Die Regelung sieht eine nachträgliche Mauterhebung. Dort heißt es, dass pauschal eine Strecke von 500 KM auf Mautstrecken angenommen wird, wenn die tatsächliche Strecke nicht ermittelt werden kann. Für Fahrzeuge der Paketdienste, die Transporter oder kleine Lkw zwischen 3,5 t bis 7,5 t einsetzen, wäre das eine unverhältnismäßige Regelung, denn im Nahverkehr, den die Paketdienste regelmäßig bedienen, werden solche Strecken nicht zurückgelegt. Angemessen wäre höchstens eine pauschale Berechnung von 100 km.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vor-schriften Datum des Referentenentwurfs: 14.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.08.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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