Regelungsvorhaben

Schließung des Finanzierungskreislaufes Straße

Angegeben von:
Verband Verkehrswirtschaft und Logistik NRW e. V. (R004015) am 18.08.2025

Beschreibung:
Die Einnahmen aus der Bundesfernstraßenmaut stehen zurzeit nach Abzug der Betreiberkosten, Mautharmonisierungsmitteln und Durchführung (vgl. § 11 Abs. 2 BFStrMG) zur Hälfte zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen und im Übrigen für Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität und dabei ganz überwiegend für Maßnahmen aus dem Bereich Bundesschienenwege zu. Wir setzen uns dafür ein, die Einnahmen nach Abzug der in § 11 Abs. 2 BFStrMG genannten Mittel ausschließlich der Straßeninfrastruktur zuzuführen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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