Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Mittelstandsfinanzierung stärken und ESG Vorgaben für Kreditinstitute anpassen

Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 18.08.2025

Beschreibung:
Neben dem EU-Omnibus-Paket sind auch Anpassungen in der Bankenregulierung nötig, um den Mittelstand wirksam zu entlasten und einen „Trickle-Down-Effekt“ bei ESG-Berichtspflichten zu vermeiden. Für KMU sollen Bankenregeln grundsätzlich Branchen-Proxy-Daten zulassen und der Voluntary SME Standard (VSME) als Obergrenze bei Nachhaltigkeitsangaben gelten. Die Green Asset Ratio soll überdacht werden. Basel-III-Regeln sollen proportional für kleinere Banken gelten. Kapitalpuffer wie der antizyklische Puffer und Systemrisikopuffer sollten überprüft, unnötige Bürokratie (Level II-Vorgaben, Granularitätskriterium) abgebaut und die Risikogewichtung für Wohnbaukredite gesenkt werden. Interne Ratings statt externer Ratings sind für Mittelstandskredite zu akzeptieren.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507290015 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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