Regelungsvorhaben
Mittelstandsfinanzierung stärken und ESG Vorgaben für Kreditinstitute anpassen
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
18.08.2025
Beschreibung:
Neben dem EU-Omnibus-Paket sind auch Anpassungen in der Bankenregulierung nötig, um den Mittelstand wirksam zu entlasten und einen „Trickle-Down-Effekt“ bei ESG-Berichtspflichten zu vermeiden. Für KMU sollen Bankenregeln grundsätzlich Branchen-Proxy-Daten zulassen und der Voluntary SME Standard (VSME) als Obergrenze bei Nachhaltigkeitsangaben gelten. Die Green Asset Ratio soll überdacht werden. Basel-III-Regeln sollen proportional für kleinere Banken gelten. Kapitalpuffer wie der antizyklische Puffer und Systemrisikopuffer sollten überprüft, unnötige Bürokratie (Level II-Vorgaben, Granularitätskriterium) abgebaut und die Risikogewichtung für Wohnbaukredite gesenkt werden. Interne Ratings statt externer Ratings sind für Mittelstandskredite zu akzeptieren.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.07.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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