Regelungsvorhaben
Beibehalt des Genehmigungsvorbehalts gemäß § 31 Abs. 6 SGB V
Angegeben von:
FTI Consulting SC GmbH (R002341)
am
15.08.2025
Beschreibung:
Gleichbehandlung aller nicht zugelassenen, nicht ausreichend evidenzbasierten Arzneimittel und klare Abgrenzung dieser Produkte - auch durch entsprechende Regeln für die Erstattung - zu zugelassenen, evidenzbasierten Arzneimitteln: Beibehalt des Genehmigungsvorbehalts gemäß § 31 Abs. 6 SGB V.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Auftrag
Beauftragung zur Beobachtung und Analyse von politischen Debatten und Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit den Markt- und Erstattungsbedingungen für Arzneimittel, insbesondere mit Blick auf Arzneimittel für Seltene Erkrankungen (sog. Orphan Drugs). Zudem bezieht sich die Beauftragung auf den Erhalt sachgerechter Marktbedingungen für zugelassene, Cannabis-basierte Fertigarzneimittel, insbesondere hinsichtlich der Beibehaltung des Genehmigungsvorbehalts sowie der Anwendung heilmittelwerberechtlicher Regelungen auf Medizinalcannabisprodukte. Zum Zweck der Interessensvertretung werden Gesprächstermine mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags und deren Mitarbeitern, Mitarbeitern von Bundesministerien sowie mit Verbänden organisiert. Auch die Teilnahme an einschlägigen Branchen- und politischen (Netzwerk-)Veranstaltungen wird für die Interessensvertretung genutzt.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):
Betraute Personen (3):
- Caroline Alice Mücke-Kemp
- Hannah Hückstädt
- Moritz Felix Schubert
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