Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Beibehalt des Genehmigungsvorbehalts gemäß § 31 Abs. 6 SGB V

Angegeben von:
FTI Consulting SC GmbH (R002341) am 15.08.2025

Beschreibung:
Gleichbehandlung aller nicht zugelassenen, nicht ausreichend evidenzbasierten Arzneimittel und klare Abgrenzung dieser Produkte - auch durch entsprechende Regeln für die Erstattung - zu zugelassenen, evidenzbasierten Arzneimitteln: Beibehalt des Genehmigungsvorbehalts gemäß § 31 Abs. 6 SGB V.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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